Nicolas Curchod ist Associate im Zürcher Büro von Quinn Emanuel. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeiten liegen in Handels- und Finanzstreitigkeiten, regulatorischen Angelegenheiten und Sanktionen. Er ist als Rechtsanwalt vor allen schweizerischen Gerichten zugelassen.
Nicolas hat sich einen ausgezeichneten Ruf in hochkarätigen Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten erarbeitet. Sein ausgeprägtes Verständnis komplexer Finanzstrukturen und regulatorischer Rahmenbedingungen ermöglicht es ihm, die Interessen von Klienten in komplexen Rechtsstreitigkeiten bestmöglich zu wahren. Zu den neuesten Mandaten, auf denen er tätig war, gehören insbesondere die Vertretung von: (i) einer vermögenden Privatperson in einer sanktionsbezogenen Angelegenheit mit einem Streitwert von CHF 50 Millionen in der Schweiz und den Vereinigten Staaten, (ii) einer ehemaligen führenden Schweizer Online-Bank in einem Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht, (iii) einem Erben in einem grenzüberschreitenden Erbstreit mit einem Streitwert von über USD 10 Milliarden, (iv) einem bedeutenden internationalen Energiekonzern in einem internationalen Schiedsverfahren mit einem Streitwerten von USD 14 Milliarden, (v) einer Schweizer Bank in einem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) geleiteten Enforcement-Verfahren, (vi) verschiedenen Investoren in Straf- und Zivilverfahren in Zusammenhang mit dem Zusammenbruch von Supply-Chain-Finance Fonds im Wert von USD 10 Milliarden und (vii) einem Venture Capital-Fonds und einem Family Office in einer bedeutenden Corporate Governance-Streitigkeit.
Bevor er zu Quinn Emanuel stiess, arbeitete Nicolas Curchod beim schweizerischen Bundesgericht. In seiner Tätigkeit als persönlicher Mitarbeiter von Bundesrichterin Dr. Kathrin Klett und Bundesgerichtspräsidentin Dr. Martha Niquille verfasste er mehr als 120 Entscheidentwürfe insbesondere in den Bereichen der (internationalen) Schiedsgerichtsbarkeit, des Gesellschaftsrechts, des Immaterialgüterrechts, des Vertragsrechts sowie des internationalen Privatrechts. Dabei wirkte er in einigen der meistbeachteten Fälle des Gerichts. Unter anderem verfasste er den Entscheid mit welchem das Bundesgericht zum ersten Mal eine Beschwerde auf dem Gebiet der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit guthiess. Vor seiner Tätigkeit am Bundesgericht war Nicolas Curchod Junior Associate in den Corporate/M&A und Litigation/Arbitration Teams von Homburger in Zürich.
Nicolas Curchod hat Abschlüsse in Rechtswissenschaften der Universitäten Zürich und St. Gallen sowie einen LL.M. Abschluss der Harvard Law School. Zudem absolvierte er ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen. Auslandsaufenthalte verbrachte er in Singapur (Singapore Management University) und Brasilien (Universidade de São Paulo). Er war auch Visiting Researcher an der Sciences Po in Paris.
Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Nicolas Curchod in der akademischen Welt tätig. Er promovierte mit einer Dissertation (summa cum laude) auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit. Er publiziert regelmässig in seinen Tätigkeitsgebieten. Im Übrigen unterrichtet er Privatrecht an der FernUni Schweiz und war Mitglied des Herausgeberteams des Harvard International Law Journal.
Nicolas Curchod spricht Deutsch, Französisch, Englisch und Portugiesisch.
- Harvard Law School
(LL.M., 2022) - Universität Bern
(Dr. iur., 2022)
- Sciences Po Paris
(Visiting Researcher, 2021) - Universität Zurich
(Master of Law, 2016) - Universität St. Gallen
(B.A., Law & Economics, 2014)
(B.A., Business Administration, 2014)
- Anwaltspatent Zürich
- Englisch
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- Deutsch
- Portugiesisch