Henning Wienstroth ist deutscher Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten IP-/Kartellrecht und Internal Investigations.
Im Bereich des Kartellrechts konzentriert sich Henning Wienstroths Tätigkeit auf die Beratung und Prozessführung an der Schnittstelle von geistigem Eigentum und Wettbewerbsrecht, insbesondere auf Fragen der Durchsetzung standardessentieller Patente und FRAND-Lizenzierung. Er berät Mandanten zudem in Fragen des europäischen und deutschen Kartellrechts in Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt sowie bei Kartellschadensersatzklagen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Henning Wienstroths Tätigkeit bildet der Bereich Internal Investigations im Zusammenhang mit Steuer- und Wirtschaftskriminalität. Er vertritt Mandanten in entsprechenden Verfahren vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem U.S.-amerikanischen Justizministerium (Department of Justice).
Henning Wienstroth studierte an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of Cambridge in England. Nach dem Studium war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Sein Referendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht.
- Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht
(Zweites juristisches Staatsexamen, 2013) - Studium an der Bucerius Law School, Hamburg, und der University of Cambridge
(Erstes juristisches Staatsexamen, 2010)
- Deutsch
- Englisch
- GCR Know How IP & Antitrust 2016: Germany, zusammen mit Nadine Herrmann, Global Competition Review (September 2016)
- EU: IP & Antitrust, The European, Middle Eastern and African Antitrust Review 2017, zusammen mit Nadine Herrmann, Global Competition Review (August 2016)
- GCR Know-how, IP & Antitrust: Germany, zusammen mit Nadine Herrmann und Catherine Manley, Global Competition Review (September 2015)
- Internetregulierung im Lichte des Zensurverbots (Internet regulation and censorship ban),Bucerius Law Journal, pp. 98-104 (2009)